Manche Studierende denken, sie könnten kein BAföG bekommen, weil sie zu alt sind. Sie haben noch die früheren Altersgrenzen von 30 (für Bachelor) und 35 (für Master) im Kopf.
Aber seit Juli 2022 gilt eine einheitliche Altersgrenze von 45 Jahren:
Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG)
45 Jahre sollte in den allermeisten Fällen wohl ausreichen! In Einzelfällen gibt es Ausnahmeregelungen, wenn man Gründe hat, weshalb man nicht vor 45 mit dem Studium beginnen konnte.
Diese Ausnahmen sind vor allem wichtig für Studierende, die vor 2022 mit dem Studium begonnen und kein BAföG beantragt haben, weil sie schon über 30 waren. Für sie gelten die alten Altersgrenzen, und diese Altersgrenzen beziehen sich auf das Alter bei Studienbeginn. Aber meinstens wird es Gründe geben, weshalb man nicht vorher studieren konnte, z.B. weil man vorher noch im Sprachkurs war und das C1-Niveau noch nicht erreicht hatte. Oder weil man ein neugeborenes Kind betreuen musste.
Wer bei Studienbeginn wegen der Altersgrenze keinen BAföG-Antrag gestellt hat, kann auch jetzt noch einen Antrag stellen, wenn es gute Gründe gibt, weshalb man nicht früher mit dem Studium beginnen konnte. Aber ein solcher Antrag wirkt nicht für die Vergangenheit, denn ein Anspruch auf BAföG-Leistungen besteht nur ab Antragstellung.