Viele Studierende glauben, sie würden automatisch BAföG für das ganze Semester bekommen, in dem sie den Antrag stellen. Das ist leider falsch:
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (§ 15 Abs. 1 BAföG)
Wer also seinen Antrag im November stellt, bekommt auch erst Geld ab November! Also: Antrag stellen, sobald man die Immatrikulationsbescheinigung von der Uni hat!
Wenn man andere Dokumente erst noch beschaffen muss, z.B. einen Einkommensnachweis der Eltern, trotzdem den Antrag stellen! Die Dokumente kann man nachliefern, aber wer seinen Antrag nicht gleich bei Beginn des Studiums stellt, verliert Geld! Das gilt auch für die jährlichen Folgeanträge!