Dawood R. aus Afghanistan hat in Indien einen Bachelor als Elektro- und Elektronikingenieur erworben. In Deutschland gelang es ihm, noch vor dem formellen Abschluss seines Asylverfahrens in NRW eine Zulassung zu einem englischsprachigen Master-Studiengang „Renewable Energy Systems“ in Bayern zu erhalten. Im Herbst 2023 passierte dann alles gleichzeitig: Anerkennung als Flüchtling, Zuweisung in eine Kommune in NRW, Antrag auf Umverteilung von NRW nach Bayern, Immatrikulation und BAföG-Antrag in Bayern. Durch viele Emails und Telefongespräche und dank des kooperativen Verhaltens der zuständigen Behörden in NRW und Bayern wurde es möglich, dass Dawood sein Studium pünktlich zum Beginn des Wintersemesters antreten und nach vier Wochen seinen Wohnort an den Studienort verlegen konnte.
Aber mit der Anerkennung als Flüchtling endeten die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und das nunmehr eigentlich zuständige Jobcenter bewilligte kein Bürgergeld, weil Dawood ja inzwischen zum Studium immatrikuliert war. BAföG bekam er jedoch erst einmal auch nicht, denn das BAföG-Amt konnte oder wollte keine Entscheidung treffen, solange seine Aufenthaltserlaubnis nicht vorlag – die Dokumente über den Abschluss des Asylverfahrens und die Gewährung eines Schutzstatus genügten nicht. Zur Abgabe seiner Fingerabdrücke und fünf Wochen später zur Abholung des Ausweisdokuments musste Dawwood noch zweimal von Bayern nach NRW reisen, pro Weg jeweils eine Tagesreise.
In der Zwischenzeit war Dawood völlig mittellos. Ohne ein Überbrückungsdarlehen von INTEZ wäre er gezwungen gewesen, sich wieder zu exmatrikulieren, um Bürgergeld bekommen zu können. Da sein Studiengang nur im Wintersemester beginnt, hätte er ein Jahr verloren und hätte ein Jahr lang Bürgergeld beziehen müssen. Dabei ist Dawoods Anspruch auf BAföG – anders als in den meisten von INTEZ begleiteten Fällen – grundsätzlich nicht strittig: Master nach Bachelor ist eine normale Abfolge. Die Bewilligung hing allein an der Produktion eines fälschungssicheren Ausweisdokuments durch die Bundesdruckerei.
Es ist jetzt viel davon die Rede, dass Geflüchtete schneller in Arbeit oder Ausbildung gebracht werden müssen. Wenn jemand tatsächlich versucht, schnell zu sein, dann zeigt sich, dass die Verwaltungsabläufe eine rasche Integration gar nicht erlauben. Es bedarf zivilgesellschaftlichen Engagements, um diese Abläufe zu beschleunigen und finanzielle Engpässe zu überbrücken. Möglich wurde dies in diesem Fall durch eine Förderung der GLS Dachstiftung für individuelles Schenken, über die INTEZ eine Zuwendung aus dem Stiftungsfonds „La Fenice“ erhalten hat.