Zitat des Monats

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1 000 Euro, damit die typischen Anschaffungen zu Beginn des Studiums leichter zu stemmen sind. Zum Beispiel ein Laptop oder die Mietkaution. Noch immer sind junge Menschen aus Familien mit Sozialleistungsbezug an den Hochschulen unterrepräsentiert. Ihnen soll die Entscheidung für ein Hochschulstudium erleichtert werden. Finanzielle Eingangshürden wollen wir so abbauen und Bildungschancen eröffnen. Die Studienstarthilfe soll sich ganz einfach mit einer App beantragen lassen. Dazu hat der Bund die Finanzierung der ersten Umsetzung der Studienstarthilfe im digitalen Antragsassistenten zugesagt.

Wir wissen ausdrücklich um die Herausforderungen der Einführung dieser neuen Leistung schon zum kommenden Wintersemester. Umso dankbarer bin ich für das große Engagement der Länder bei der Anpassung des digitalen Antragsverfahrens und der IT-Fachverfahren. Ein besonderer Dank gilt hier Sachsen-Anhalt, das die Federführung für „BAföG digital“ hat. Wir bauen auch weiterhin auf Ihre Unterstützung, damit die Studienstarthilfe bereits zum Wintersemester dieses Jahres an den Start gehen kann.
Und bitte führen Sie in den BAföG-Ämtern der Länder schnellstmöglich auch die E-Akte ein, damit digital eingereichte BAföG-Anträge nicht länger auf Papier ausgedruckt und verwaltet werden müssen!

Dr. Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, am 26. April 2024 im Bundesrat bei der Behandlung des Entwurfs zum 29. BAföG-Änderungsgesetz.