Antrag auf Vorabentscheid

Wenn du

  1. schon frühzeitig weißt, welches Fach und an welcher Universität du studieren willst, und
  2. im Ausland schon einmal studiert hast und deshalb mit Schwierigkeiten bei der Beantragung von BAföG rechnen musst,

dann solltest du die Möglichkeit nutzen, einen Vorabentscheid zu beantragen.

Auf Antrag hat das Amt für Ausbildungsförderung dem Grunde nach vorab zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen für eine nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete

2. Ausbildung nach § 7 Absatz 1a,

4. andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3,
5. Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Absatz 3
vorliegen. Die Entscheidung … ist für den ganzen Ausbildungsabschnitt zu treffen. Das Amt ist an die Entscheidung nicht mehr gebunden, wenn der Auszubildende die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung beginnt. (§ 46 Abs. 5 BAföG)

Wer damit rechnen muss, dass der BAföG-Antrag wegen eines früheren Studiums im Ausland zunächst abgelehnt wird, kann schon ein Jahr vor Studienbeginn, z.B. während man noch im Sprachkurs ist, einen Vorabentscheid beantragen. Denn auch der Antrag auf Vorabentscheid kann vom BAföG-Amt abgelehnt werden, und man kann gegen die Ablehung Widerspruch einlegen, und wenn das Amt dann nicht nachgibt, kann man dagegen klagen. Wenn das alles schon passiert, bevor man überhaupt anfängt zu studieren, muss man während des Studiums nicht so lange warten, bis man vor Gericht (hoffentlich) Erfolg hat und Geld bekommt.

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