BAföG für Zugewanderte mit ausländischem Studium

Ein BAföG-Ratgeber

Studieren mit Geld vom Staat

Studierende in Deutschland können Geld vom Staat erhalten, wenn die Eltern ihnen den Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Das ist geregelt im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dieses Gesetz gilt für die Bevölkerung in Deutschland, also für Ausländer/-innen mit Aufenthaltsrecht genauso wie für Deutsche.
Aber der Weg zum BAföG kann für Zugewanderte, die im Ausland schon studiert haben, einige Hindernisse bereithalten.

In Deutschland noch einmal studieren?

Viele Zuwandernde kommen mit einem ausländischen Abschluss. Oft müssen sie feststellen, dass sie mit ihrem Abschluss auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine qualifizierte Arbeit finden können. Dann kann es sinnvoll sein, in Deutschland noch einmal zu studieren und einen deutschen Abschluss zu machen. Aber wovon soll man während des Studiums leben?
Dafür gibt es BAföG. Aber in diesem Gesetz steht, dass man keine Förderung bekommt, wenn man schon einen berufsqualifizierenden Abschluss hat. Auch wenn dieser Abschluss nur im Ausland in eine qualifizierte Berufstätigkeit führt und in Deutschland nicht…

Andere haben ihr Studium im Ausland nicht abschließen können, z.B. weil sie flüchten mussten. Wenn sie in Deutschland im gleichen Fach weiterstudieren, haben sie keine grundsätzlichen Probleme, BAföG zu bekommen. Aber schwierig wird es, wenn sie in Deutschland ein anderes Fach studieren wollen und bei Abbruch des Studiums im Ausland schon im vierten oder einem höheren Fachsemester waren.

Wenn Sie im Ausland schon studiert haben…

… ist für Sie eine der beiden folgenden Fragen zu klären:

  1. Bekommt man Studienförderung nach dem BAföG, auch wenn man schon einen ausländischen Abschluss hat?
  2. Was ist, wenn man das Studium im Ausland nicht abgeschlossen hat und in Deutschland ein anderes Fach studieren möchte?

Gesetz, Entscheidungen der Gerichte und die Verwaltungsvorschriften stimmen nicht überein

Viele unserer Deutschland-Stipendiat*innen waren nur deshalb auf finanzielle Unterstützung angewiesen, weil ihre BAföG-Anträge abgelehnt wurden. Doch in vielen Fällen gibt es in Wirklichkeit einen Anspruch auf BAföG trotz ausländischenm Abschluss! Die Ämter für Ausbildungs­förderung setzen die Gerichts­urteile, die es zur Förderung von Zugewanderten gibt, oft nicht richtig um. Das sieht man auch daran, dass Studierende, deren BAföG-Antrag zunächst abgelehnt wurde, mit Unterstützung von INTEZ später eine Förderung bekamen. Beispiele findet man auf unserem Blog „BAföG-Erfolge„.

Das Thema „BAföG für Zugewanderte nach ausländischem Studium“ ist aber auch ziemlich kompliziert. Die BAföG-Ämter sind mit der besonderen Situation zugewanderter Akademiker*innen oft über­fordert. Die Verwaltungsvorschriften zum BAföG wurden seit 2013 nicht mehr überarbeitet und berücksichtigen neuere Gerichtsentscheidungen nicht.

Ratgeber für Sie, für Beratende und Anwälte

Wir haben deshalb zu diesem Thema einen Ratgeber erarbeitet, um zuge­wanderte Akademiker*innen über ihre Rechte zu informieren. Sie können damit abschätzen, ob Sie eine Chance auf finanzielle Studien­förderung nach dem BAföG haben und ob es sich für Sie lohnt, einen Antrag beim Amt für Ausbildungs­förderung zu stellen.
Vielleicht wird Ihr Antrag zunächst abgelehnt. Unser Ratgeber kann Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin helfen, Widerspruch gegen einen Ablehnungs­bescheid einzulegen. Wenn der Widerspruch nicht hilft, muss Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt das Amt für Ausbildungs­förderung vor Gericht verklagen. Dabei können die Hinweise auf frühere Gerichts­urteile helfen, die Sie in den Fußnoten unseres Ratgebers finden.

Erste Orientierung: ein Schaubild

Als Orientierungs­­hilfe gibt es am Anfang des Ratgebers ein Schaubild zum BAföG für Zugwanderte mit ausländischem Hochschulabschluss. Alternativ ist auch der Fall berücksichtigt, dass Sie Ihr Studium im Ausland nicht abschließen konnten und nun in Deutschland noch einmal studieren wollen.
Das Schaubild ist hier auf der Webseite schon einmal in vereinfachter Form abgebildet Manche Fragen in dem Schaubild lassen sich ganz einfach beantworten. Sie erscheinen auf blauem Hintergrund. Bei anderen Fragen geht es um Bewertungen, die oft umstritten sind. Sie erscheinen deshalb auf orangem Hintergrund. Diese Fragen kann man nur verstehen, wenn man dazu den Text im Ratgeber liest.

Der Ratgeber ist ein regelmäßig aktualisiertes pdf-Dokument.

Das Schaubild steht als interaktive Navigation noch einmal am Anfang unseres Ratgebers, den Sie unten herunterladen können. Dort können Sie mit Hyperlinks zwischen den einzelnen Fragen im Schaubild und den dazu gehörenden Abschnitten im Text hin- und herspringen. Auch innerhalb des Textes können Sie mit Hyperlinks navigieren.

Den BAföG-Ratgeber können Sie hier herunterladen!

Ihr BAföG-Antrag wurde abgelehnt?

Wenn die Ablehnung noch ganz frisch ist..

… dann können Sie innerhalb von vier Wochen noch Widerspruch dagegen einlegen. Wir helfen Ihnen dabei, wenn die Ablehnung nicht älter als zwei Wochen ist, denn wir brauche natürlich auch ein bisschen Zeit dafür. Kontaktieren Sie uns unter

info[ät]intez.de

Wenn Sie die Widerspruchsfrist versäumt haben…

… gibt es immer noch die Möglichkeit, durch einen Überprüfungsantrag zurück ins Verfahren zu kommen. Wir unterstützen Sie dabei, wenn wir eine Erfolgschance sehen. Kontaktieren Sie uns unter

info[ät]intez.de

Wenn Sie schon gar nicht mehr studieren…

Vielleicht haben Sie früher einmal einen BAföG-Antrag gestellt und vom Amt für Ausbildungs­förderung einen Ablehnungs­bescheid erhalten. Und vielleicht haben Sie sich damit zufrieden gegeben und haben gedacht: Da kann man nichts machen. Und vielleicht denken Sie jetzt, nachdem Sie unseren Ratgeber gelesen haben, dass die Ablehnung Ihres Antrags nicht richtig war.

Wir sammeln alte Ablehnungsbescheide!

Schicken Sie uns bitte Ihren Ablehnungs­bescheid. Wenn Sie wegen BAföG vor Gericht gegangen sind, schicken Sie uns das Urteil des Gerichts. Schicken Sie die Dokumente an

info[ät]intez.de

Wir setzen uns für eine Gesetzesänderung ein

Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz geändert wird. Das BAföG muss so formuliert werden, dass Zugewanderte mit Auslands­studium oder Auslands­abschluss ihre Rechte im Gesetzes­text klar erkennen können. Auch für die Ämter für Ausbildungs­förderung muss das Gesetz einfacher anwendbar werden. Damit das geschieht, wollen wir die Fehler dokumentieren, die in der Verwaltungs­praxis gemacht werden. Und wir wollen den BAföG-Ratgeber ständig verbessern und aktualisieren. Dazu brauchen wir Ihre Mithilfe! Vielen Dank!