Wenn das BAföG-Amt nicht reagiert…
Wenn du deinen BAföG-Antrag gestellt und alle gewünschten Dokumente eingereicht hast und wenn du dann vom BAföG-Amt lange nichts mehr hörst, kannst Du einen Antrag auf vorläufige Leistungen stellen.
Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des für die zu fördernde Ausbildung nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 13a und 14b voraussichtlich zustehenden Bedarfs unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. (§ 51 Abs. 2 BAföG)
Vielleicht bekommst du trotzdem kein Geld, sondern einen Ablehnungsbescheid. Aber mit deinem Antrag auf vorläufige Leistungen zwingst du das Amt zu reagieren. Und je früher du deinen Ablehnungsbescheid bekommst, desto früher kannst du Widerspruch dagegen einlegen. Dadurch vergeht insgesamt weniger Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung und schließlich bis zur Nachzahlung deines BAföG.
Hier findest du einen Brieftext für einen Antrag auf vorläufige Leistungen.