Dein BAföG-Antrag wurde abgelehnt? Dann steht bestimmt am Ende des Ablehnungsbescheids eine Rechtsbehelfsbelehrung, etwa so:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem [Bezeichung des zuständigen BAföG-Amtes] einzulegen.
Lasse diesen Monat nicht ungenutzt vorübergehen! Nur wenn du Widerspruch einlegst, kannst du später gegen die Ablehnung deines BAföG-Antrags klagen!
Natürlich musst du deinen Widerspruch begründen. Wenn du nicht weißt, welche Gründe du vorbringen könntest, schicke deinen Ablehnungsbescheid an INTEZ, und wir helfen dir gerne. Informiere uns sofort wenn du den Ablehnungsbescheid erhalten hast, und nicht erst, wenn die Frist von einem Monat schon fast vorbei ist!
Wenn du die Monatsfrist verpasst hast, gibt es immer noch die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags , aber das dauert länger. Also beachte die Widerspruchsfrist!