Ablehnungsbescheid: Widerspruchsfrist nicht versäumen!

Dein BAföG-Antrag wurde abgelehnt? Dann steht bestimmt am Ende des Ablehnungsbescheids eine Rechtsbehelfsbelehrung, etwa so:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem [Bezeichung des zuständigen BAföG-Amtes] einzulegen.

Lasse diesen Monat nicht ungenutzt vorübergehen! Nur wenn du Widerspruch einlegst, kannst du später gegen die Ablehnung deines BAföG-Antrags klagen!

Natürlich musst du deinen Widerspruch begründen. Wenn du nicht weißt, welche Gründe du vorbringen könntest, schicke deinen Ablehnungsbescheid an  INTEZ, und wir helfen dir gerne. Informiere uns sofort wenn du den Ablehnungsbescheid erhalten hast, und nicht erst, wenn die Frist von einem Monat schon fast vorbei ist!

Wenn du Dokumente mit deinem Handy erfassen und uns schicken willst, benutze bitte die App „Adobe Scan“ aus dem AppStore. Fasse mehrere Seiten eines Dokuments zusammen, indem du nach der Aufnahme einer Seite „Weiter scannen“ antippst. Wenn du alle Seiten eines Dokuments erfasst hast, tippe auf mit „PDF speichern“.
Auf diese Weise werden die Seiten eines Dokuments in einer PDF-Datei zusammengefasst. So kannst du deine Dokumente besser verwalten, und wir müssen die einzelnen Seiten eines Dokuments nicht wieder zusammenfügen.
Wir akzeptieren keine Fotos von Dokumenten, also keine JPG-Dateien oder PNG-Dateien von einzelnen Seiten!

Wenn du die Monatsfrist verpasst hast, gibt es immer noch die Möglichkeit eines  Überprüfungsantrags , aber das dauert länger. Also beachte die Widerspruchsfrist!

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