Folgeanträge stellen

Wie unsere BAföG-Erfolgsgeschichten zeigen, kann es bei Studierenden mit vorherigem Studium im Ausland mehr als ein Jahr dauern, bis sie ihren Anspruch auf Förderung durchsetzen können. Das kann dazu verleiten, dass man ein Jahr nach dem ersten BAföG-Antrag keinen Folgeantrag stellt, weil ja noch alles ungeklärt ist. Das ist ein großer Fehler! Denn wenn man am Ende Erfolg hat, z.B. durch ein Gerichtsurteil, bekommt man nur, was man auch beantragt hat; also eine Nachzahlung für das erste Studienjahr, aber nicht für das zweite, weil man keinen neuen Antrag gestellt hat.

Lass dich beim Einreichen deines Folgeantrags auf keinen Fall durch Bemerkungen abschrecken wie:

„Warum stellen Sie einen Antrag? Sie wissen doch, dass der abgelehnt wird, Sie haben doch schon einen Ablehnungsbescheid!“

(Ja, leider wurden Betroffene in einem BAföG-Amt tatsächlich so angesprochen.)

Solange noch ein Widerspruch, ein Überprüfungsantrag oder ein Klageantrag läuft, ist noch alles offen. Man muss aber genauso wie diejenigen, die schon BAföG bekommen, jedes Jahr einen Folgeantrag stellen, um sich alle Ansprüche zu sichern.

Wenn Dir der persönliche Kontakt zum BAföG-Amt wegen feindseliger Bemerkungen unangenehm ist, schicke Deinen Antrag und Deine Unterlagen per Post – am besten per Einschreiben mit Rückschein, denn leider gehen bei den Ämtern auch oft Unterlagen „verloren“.

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