Verbesserungen durch die BAföG-Reform 2024
Seit Juli 2024 gibt es einige Verbesserungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die wichtigsten Punkte sind:
- Die Fristen für einen Fachrichtungswechsel werden um ein Semester verlängert. Bei einem Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wird automatisch angenommen, dass ein wichtiger Grund dafür vorliegt (bisher: bis zum Beginn des dritten Fachsemesters). Wer schon vier Semester studiert hat und vor Beginn des fünften Semesters das Fach wechselt, muss einen wichtigen Grund angeben. Erst nach Beginn des fünften Semesters braucht man für den Fachrichtungswechsel einen „unabweisbaren“ Grund. Dafür gelten weiterhin sehr hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind.
- Wie bisher werden von den im Ausland studierten Semestern zwei Semester abgezogen. Wer also im Ausland sechs Semester studiert hat und nun in Deutschland ein anderes Fach studiert, kann trotzdem BAföG bekommen.
- Wer am Ende der Förderungshöchstdauer mit dem Studium noch nicht fertig ist, bekommt ein „Flexibilitätssemester“ länger BAföG, ohne dafür besondere Gründe nachweisen zu müssen.
- Wer aus dem Bezug von bestimmten Sozialleistungen heraus ein Studium beginnt, kann Studienstarthilfe beantragen.
Fortbestehende Probleme für zugewanderte Studierende
Die beiden grundlegenden Hürden für Zugewanderte, die im Ausland schon studiert haben, wurden jedoch nicht angegangen:
- Wer im Ausland schon einen Abschluss erworben hat, erhält vom BAföG-Amt meistens zunächst einen ablehnenden Bescheid. Dann muss man Widerspruch einlegen und nachweisen, dass der ausländische Abschluss in Deutschland nicht gleichwertig ist. Mit Unterstützung von INTEZ haben schon viele Betroffene am Ende BAföG bekommen. Aber es bleibt das Problem, dass man auf die Entscheidung meistens längere Zeit warten muss. In dieser Zeit bekommt man kein BAföG, aber auch keine anderen Sozialleistungen.
- Die oben beschriebene Erleichterung des Fachrichtungswechsels bietet keine grundlegende Lösung für Zugewanderte, die im Ausland schon mehr als sechs Semester ein Fach studiert haben, das sie in Deutschland nicht fortsetzen können oder aus gutem Grund nicht fortsetzen wollen.
Alternative Anhörung von Betroffenen zum BAföG
Obwohl INTEZ die Bundestagsabgeordneten, die im Bildungsausschuss für das BAföG verantwortlich sind, bereits Anfang 2024 informiert hat, wurden unsere Hinweise auf die Probleme von zugewanderten Studierenden nicht zur Kenntnis genommen. Zur Anhörung von Sachverständigen und Verbänden am 5.6.2024 sind wir nicht eingeladen worden. Deshalb haben wir am 11.6. per Zoom unsere eigene Anhörung von Betroffenen veranstaltet. Leider ist keine(r) der Abgeordneten oder ihrer Mitarbeitenden unserer Einladung zur Teilnahme gefolgt. Am 12.6. hat der Bundestagsausschuss den Gesetzentwurf dann beraten und an den Bundestag weitergeleitet.
Das Video unserer Anhörung mit vier Betroffenen findest du hier .