Fachrichtungswechsel: Einer ebnet den Weg für Andere

Venus M. hat in Syrien Archäologie studiert, aber keinen Abschluss erreicht. Mit 30 Jahren kam sie nach Deutschland. Nach Asylverfahren und Deutschkurs entschied sie sich, Soziale Arbeit an der Universität Duisburg-Essen zu studieren, weil es in Deutschland für Archäolog*innen weniger Arbeitsmöglichkeiten gibt als in Syrien vor dem Bürgerkrieg. Bei Aufnahme des Studiums in Deutschland war Venus 34 Jahre alt. Sie beantragte kein BAföG, weil sie die damals geltende  Altersgrenze schon überschritten hatte und von den Ausnahmeregelungen nichts wusste.

Nach drei Semestern Doppelbelastung mit Job und Studium begann Venus sich Sorgen zu machen, ob sie das Studium auf diese Weise schaffen kann. Von einem Kommilitonen erfuhr sie von INTEZ und bat um Rat. Venus‘ Alter bei Studienbeginn erschien gar nicht als ein so großes Problem, weil es gute Gründe gab, weshalb sie ihr Studium nicht früher beginnen konnte. Aber Soziale Arbeit ist ein anderes Fach als Archäologie! Man musste also damit rechnen, dass Venus‘ Antrag wegen  Fachrichtungswechsel abgelehnt werden könnte, weil sie schon acht Semester studiert hatte.

Aber es kam viel besser als erwartet. Venus stellte im April 2022 einen BAföG-Antrag und fügte einen von INTEZ entworfenen Brief bei. Darin wurde das  Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erwähnt, das schon  Ahmad A. geholfen hatte. Und es war natürlich auch günstig, dass Venus an derselben Universität studiert wie Ahmad A. und dass deshalb für sie dasselbe BAföG-Amt zuständig ist, das wenige Wochen zuvor den Förderungsanspruch von Ahmad A. anerkannt hatte. Es dauerte nur wenig mehr als einen Monat, bis Venus ihren Bewilligungsbescheid bekam, und zwei Wochen später war Geld auf ihrem Konto.