Marwan S. hat in Ägypten BWL studiert und studiert jetzt Informatik an einer deutschen Hochschule. Anfang August 2022 hat er BAföG beantragt, Ende Oktober erhielt er den Ablehnungsbescheid:
Nach Aktenlage haben Sie das … Studium an einer anerkannten Hochschule in Ägypten abgeschlossen und damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangt… Ihr Grundanspruch nach § 7 Absatz 1 BAföG ist somit erschöpft.
Marwan wandte sich rechtzeitig an INTEZ, so dass der Widerspruch fristgerecht Mitte November eingereicht werden konnte. Nach der Eingangsbestätigung geschah lange Zeit gar nichts. Erst im Februar 2023 wurden weitere Unterlagen angefordert. Ende März kam dann die Nachricht, dass dem Widerspruch stattgegeben und der Ablehnungsbescheid damit aufgehoben wurde. Aber bis zur Zahlung dauerte es dann noch bis Ende Mai.