Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2019 seine Rechtsprechung zum BAföG-Anspruch nach ausländischem und im Ausland berufsqualifizierendem Abschluss präzisiert und in einem entscheidenden Punkt revidiert. In der Zeitschrift Soziale Sicherheit (Heft 5/2020) analysiert Matthias Knuth dieses Urteil und stellt seine Hintergründe dar. Es werden Konsequenzen für Verwaltungspraxis und Gesetzgebung gefordert.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Studien im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Zuletzt auch eine Studie von Prof. Dr. Matthias Knuth, […]
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft veröffentlicht Policy Paper zur den organisatorischen Hürden, mit denen ausländische Studierende in Deutschland zu kämpfen haben (September […]
Viele Hochschulen sind stolz auf ihre Attraktivität für Auslandsstudierende – also junge Leute aus anderen Ländern, die zum Studieren nach Deutschland kommen. […]
Unter dem Titel “Women’s Science” stellt minor Projektkontor für Bildung und Forschung die Ergebnisse eines Projektes mit neun geflüchteten Frauen aus Syrien, […]
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